Bildungskonto
Wer wird gefördert?
Alle Arbeitnehmer/innen, die ihren Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich haben. Das Angebot gilt auch für Lehrlinge, Arbeitslose, Notstandshilfebezieher, geringfügig Beschäftigte, Wiedereinsteiger/innen, Ein-Personen-Unternehmen, Akademiker und freie Dienstnhemer (bis 1.500 Euro Bruttoeinkommen).
Was wird gefördert?
Alle berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen. Im Regelfall werden 50% der Kurskosten - bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen - gefördert. Bei Personen ohne abgeschlossene Ausbildung (Ungelernte) sowie Personen mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (Wiedereinsteiger/innen) werden 70% ersetzt. (Prüfungsgebühren und Fahrtkosten sind nicht förderbar, sollten aber bei der Arbeitnehmerveranlagung eingebracht werden).
Allgemeines Bildungskonto
Bildungsmaßnahme zur beruflichen Weiterbildung
| Förderhöhe | max. Betrag |
| 50 % | 900 Euro |
| 70 % | 1300 Euro |
Spezielles Bildungskonto
Bildungsmaßnahme mit Abschlusszeugnis (-prüfung)
| Förderhöhe | max. Betrag |
| 50 % | 1800 Euro |
| 70 % | 2200 Euro |
Antragstellung
Bis spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme beim Land OÖ. Bildungskonto und Bildungskarenz sind kombinierbar.
>>Antragsformular Bildungskonto

