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Bildungskonto

Wer wird gefördert?

Alle Arbeitnehmer/innen, die ihren Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich haben. Das Angebot gilt auch für Lehrlinge, Arbeitslose, Notstandshilfebezieher, geringfügig Beschäftigte, Wiedereinsteiger/innen, Ein-Personen-Unternehmen, Akademiker und freie Dienstnhemer (bis 1.500 Euro Bruttoeinkommen).

Was wird gefördert?

Alle berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen. Im Regelfall werden 50% der Kurskosten - bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen - gefördert. Bei Personen ohne abgeschlossene Ausbildung (Ungelernte) sowie Personen mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (Wiedereinsteiger/innen) werden 70% ersetzt. (Prüfungsgebühren und Fahrtkosten sind nicht förderbar, sollten aber bei der Arbeitnehmerveranlagung eingebracht werden).

Allgemeines Bildungskonto
Bildungsmaßnahme zur beruflichen Weiterbildung

Förderhöhe max. Betrag
50 % 900 Euro
70 % 1300 Euro

Spezielles Bildungskonto
Bildungsmaßnahme mit Abschlusszeugnis (-prüfung)

Förderhöhe max. Betrag
50 % 1800 Euro
70 % 2200 Euro

Antragstellung

Bis spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme beim Land OÖ. Bildungskonto und Bildungskarenz sind kombinierbar.
>>Antragsformular Bildungskonto

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