Bildungskarenz
Wie funktioniert Bildungskarenz?
Bei der Bildungskarenz kann man mit dem Arbeitgeber eine berufliche Auszeit vereinbaren, ohne das Dienstverhältnis aufkündigen zu müssen. Dabei gibt es bis zu einem Jahr „Weiterbildungsgeld“ vom AMS.
Rahmenbedingungen:
- 6 Monate Beschäftigung sind Voraussetzung (ab 1.1.2012 wieder ein Jahr!)
- Dauer: Die Bildungskarenz ist zwischen zwei Monaten und maximal einem Jahr möglich. Innerhalb von vier Jahren kann man den Anspruch entweder zur Gänze oder in Teilen von je mindestens 2 Monaten verbrauchen.
- Bildungsgeld: Richtet sich nach dem Arbeitslosengeldanspruch, beträgt mindestens jedoch 436 Euro monatlich. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung (max. 374,02 Euro) erlaubt.
- Versicherungsschutz: Während der Bildungskarenz ist man kranken-, unfall- und im neuen Pensionsrecht auch pensionsversichert. Über 45-Jährige erwerben im alten Pensionsrecht Ersatzzeiten (gilt nicht für Hacklerregelung).
- Arbeitslosengeldanspruch: Bleibt voll erhalten.
Beantragung:
Erfolgt unter persönlicher Vorsprache in der dafür zuständigen regionalen AMS-Stelle. Die Zustimmung des Arbeitergebers ist jedoch Grundvoraussetzung. >>Antragsformulare
Weitere Infos:
www.ams.or.at
Infoblatt Bildungskarenz
ÖAAB-Folder [160 KB]

