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Bildungskarenz

Wie funktioniert Bildungskarenz?

Bei der Bildungskarenz kann man mit dem Arbeitgeber eine berufliche Auszeit vereinbaren, ohne das Dienstverhältnis aufkündigen zu müssen. Dabei gibt es bis zu einem Jahr „Weiterbildungsgeld“ vom AMS.

Rahmenbedingungen:

Beantragung:

Erfolgt unter persönlicher Vorsprache in der dafür zuständigen regionalen AMS-Stelle. Die Zustimmung des Arbeitergebers ist jedoch Grundvoraussetzung. >>Antragsformulare

Weitere Infos:
www.ams.or.at
Infoblatt Bildungskarenz
ÖAAB-Folder [160 KB]

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