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Neues Pflegepaket

Das am 12.08.2008 beschlossene Pflegepaket brachte die größten Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen seit der Einführung des Pflegegeldes vor 15 Jahren. 400.000 PflegegeldbezieherInnen und deren Angehörigen profitieren davon.

Mehr Pflegegeld seit 1.1.2009
Das Bundespflegegeld wurde mit 1. Jänner 2009 in den Pflegegeldstufen 1 und 2 um vier Prozent, in den Stufen 3 bis 5 um fünf Prozent und in den Stufen 6 und 7 um 6 Prozent erhöht. Außerdem wurde die Einstufung von Demenz-Kranken und von schwer behinderten Kindern und Jugendlichen verbessert. Bei der 24-Stunden-Betreuung wurde ab 1. November 2008 die Förderung erhöht und die Vermögensgrenze gestrichen.

Verbesserungen für Demenzkranke und schwerst behinderte Kinder
Demenzerkrankten Personen wird nun bei der Einstufung in den Stufen 1 und 2 eine Erschwerniszulage von 30 Stunden angerechnet, ab der Stufe 3 beträgt diese 20 Stunden. Schwerstbehinderte Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr wird ein zusätzlicher Pauschalwert von 50 Stunden angerechnet. Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beträgt dieser Pauschalwert 75 Stunden. Damit kommen viele Betroffene in eine höhere Pflegegeldstufe.

24 Stunden-Betreuung
Seit Nov. 2008 gibt es hier ebenfalls Verbesserungen. Die Förderung bei der selbstständigen Betreuung wurde von 225 auf 550 Euro/Monat und bei der unselbständigen von 800 auf 1.100 Euro/Monat angehoben (jeweils für zwei beschäftigte Betreuungspersonen). Zusätzlich entfiel die Vermögensgrenze. Das heißt, Anspruch auf die Förderung haben nun alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zuhause gepflegt werden.

Weitere Verbesserungen für pflegende Angehörige:

Der Bund übernimmt ab 2010 die Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung ab Pflegestufe 3, unbefristet und zur Gänze. Das ist eine wesentliche Verbesserung. Denn bisher zahlte man rund 153 Euro monatlich für die Selbstversicherung, ab Pflegestufe 4 die Hälfte und erst ab Pflegestufe 5 für 48 Monate keine Beiträge. Die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung wird ebenfalls auf pflegende Angehörige (und die zu Pflegenden selbst) ab der Pflegestufe 3 (bisher Stufe 4) ausgedehnt.

Betreuung behinderter Kinder
Verbessert wird auch die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Betreuung behinderter Kinder zusätzlich zum Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen in der Höhe von 262 Euro monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Oberösterreich verzichtet auf Rückforderung von Sozialhilfe.

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