Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2011
Der ÖAAB Oberösterreich hält in den nächsten Wochen wieder Steuervorträge mit persönlicher Beratung für Arbeitnehmer/innen in zahlreichen Betrieben und Gemeinden ab. Im Vorjahr nahmen landesweit hunderte Interessierte dieses einzigartige Beratungsservice in Anspruch und bekamen durch unsere Steuer-Tipps teilweise mehrere tausend Euro vom Finanzamt rückvergütet.
Holen Sie sich Ihre Steuervorteile z.B. bei
- Werbungskosten (Weiterbildung, Arbeitsmittel, Computer, etc.)
- Sonderausgaben (Personenversicherungen, Wohnraumschaffung, etc.)
- außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten wie Zahnersatz,…)
- Negativsteuer für Kleinverdiener (Teilzeitkräfte, Lehrlinge, Ferialarbeiter/innen),
- Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag
- Unterhaltsabsetzbetrag
Fortbildungskosten, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen (Schulungen, Kurse, Seminare, und damit verbundene Fahrtkosten und Verpflegungskosten, aber auch Umschulungskosten, Arbeitsmittel udgl.) können geltend gemacht werden. Eine Absetzung von getätigten Vorauszahlungen ist ebenso möglich.
Als Sonderausgaben geltend gemacht werden können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sowie Investitionen zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung. Es gilt ein Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.920 Euro pro Steuerpflichtigem, für Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher sind 5.840 Euro möglich. Ab drei Kindern erhöht sich der Sonderausgabentopf um 1.460 Euro pro Jahr. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung.
Achtung: Nicht mehr abgesetzt werden können Junge Aktien, Genussscheine.
Als Sonderausgaben ohne Höchstbetrag können Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) sowie freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung geltend gemacht werden.
Kirchenbeiträge können im Jahr 2011 noch mit 200 Euro pro Steuerpflichtigem geltend gemacht werden.
ÖAAB-Tipp: Ab 2012 wird hier der Höchstbetrag auf 400 Euro angehoben.
Eine Absetzung von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ist möglich.
Für die Absetzbarkeit von Spenden ist eine Liste der begünstigten Spenden-Empfänger auf der Website des BMF zu finden.
ÖAAB-Tipp: Ab 2012 können auch Spenden an die Freiwillige Feuerwehr geltend gemacht werden.
Kosten für Krankheiten (Ausgaben für Ärzte, Spital, Medikamente, Betreuung), Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können Sie im Jahr der Bezahlung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hier können auch 0,42 Euro Kilometergeld (pro gefahrenem Kilometer zum nächst gelegen Arzt Ihres Vertrauens) geltend gemacht werden.
Achtung: Diese Ausgaben werden allerdings erst steuerwirksam, wenn sie einen vom Einkommen und Familienstand abhängigen Selbstbehalt (max. zwölf Prozent des Einkommens) übersteigen. Manche außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Behinderungen, Katastrophenschäden) fallen nicht unter die Selbstbehaltsgrenze.
Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können bis zu einem Betrag von 2.300 Euro pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Betreuung in einer privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung (z. B. Kindergarten, Hort, Internat) oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt.
ÖAAB-Tipp: Auch Bastelgeld sowie Kosten für Kurse, die Wissen und Kenntnisse vermitteln oder sportlicher Natur sind, sind absetzbar. Eine Absetzung für sämtliche Kosten zur Ferienbetreuung durch pädagogisch qualifizierte Personen (Ferienlager, wo mindestens eine pädag. qualifizierte Person dabei ist) ist ebenso möglich. Nicht abzugsfähig sind dagegen Schulgeld und die Kosten für den Nachhilfeunterricht.
Die bezugsauszahlenden Firmen (Dienstgeber) müssen bis spätestens Ende Februar 2012 die Jahreslohnzettel 2011 an das Finanzamt übermitteln. Eine Bearbeitung der Arbeitnehmerveranlagung 2011 durch das Finanzamt ist erst nach Erhalt dieser Jahreslohnzettel bzw. aller steuerrelevanten Daten möglich. Natürlich ist es auch wichtig, dass mit der Antragseinreihung sämtliche Abschreibposten angeführt werden und auch nachweisbar sind. Spätere Ergänzungen können nur mehr im Zuge eines Berufungsverfahrens geltend gemacht werden.
Hinweis:
Diese Aufstellung ist nur ein Teil der vielen Möglichkeiten, Steuern zu sparen! Die Fachexperten des ÖAAB informieren über diese und weitere Steuertipps für Arbeitnehmer/innen und deren Familien in Gemeinden, Betrieben sowie im Haus der Arbeitnehmer, Humboldtstr. 24, 4013 Linz.
Kontakt:
KR Sabine Rathmayr, Referentin für AN-Service und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 0732 662851-23 oder E-Mail: rathmayr@ooe-oeaab.at
Downloads:
- ÖAAB-Infofolder Steuertipps 2012 [201 KB]
- Steuerhandbuch 2012 [1.124 KB]
- Wandzeitung Arbeitnehmerveranlagung [2.399 KB]
