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Heizkostenzuschuss 2011/2012

Von 27. Dezember 2011 bis 13. April 2012 können sozial Bedürftige einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 140 Euro beantragen. Anspruchberechtigt sind Personen, bei denen das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Diese Einkommensgrenzen betragen für:

Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit einem erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind ist für das "Kind" die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommengrenze anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils diese Grenze.

Nicht als Einkommen zählen:
Sonderzahlungen (Urlaubs- u. Weihnachtsgeld), alle Beihilfen (wie z.B. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Stipendien, etc.), Pflegegeld.

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