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Schwerarbeitspension

AK präsentiert Schwerarbeitsliste
Schwerarbeitsverordnung Fragen-Antworten-Katalog

Seit 1. Juli 2006 können bei der Pensionsversicherungsanstalt Anträge auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten gestellt werden. Der Vorteil der Schwerarbeitspension besteht in einem früheren Pensionsantritt und in der Vermeidung der Korridorabschläge. Für Frauen wird die Schwerarbeitsregelung erst mit 1. Juli 2010 wirksam, ein Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten ist daher derzeit für Frauen nicht möglich.

Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension

Welche Tätigkeiten gelten als Schwerarbeit?

Gemäß der Schwerarbeitsverordnung gelten Tätigkeiten als besonders belastend, wenn sie zumindest unter einer der folgenden Bedingungen erbracht wurden:

Eine Arbeitsgruppe im Sozialministerium ist derzeit mit der Erstellung einer Liste von Tätigkeiten befasst, bei denen typischerweise mindestens 2.000 Arbeitskilokalorien verbraucht werden. Diese Liste soll im Herbst vorliegen und ist als Entscheidunghilfe für die Pensionsversicherungsanstalt gedacht, um einen Großteil der Schwerarbeitsanträge in einem durch die Liste vereinfachten Verfahren zu bearbeiten. Das bedeutet jedoch nicht, dass Tätigkeiten, die nicht auf der Liste stehen, keine Schwerarbeitszeiten sind, sondern lediglich, dass dies im Einzelfall genau überprüft werden muß.

Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass bei Arbeitertätigkeiten mit überwiegendem körperlichen Einsatz, die Grenze von 2.000 Arbeitskilokalorien überschritten wird (z.B. Bauhilfsarbeiten ohne Maschineneinsatz, Schlosser auf Montage, etc). Ebenso bei Angestellten, die inhaltlich Tätigkeiten verrichten, die mit der Schwere von Arbeitertätigkeiten vergleichbar sind.

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