Pensionen
45 Beitragsjahre sind genug für die Pension!
Das von der Bundesregierung vorgelegte Sparpaket bringt – neben der Erhöhung der Mineralölsteuer und den Einschnitten bei den Familien – auch Veränderungen bei der Langzeitversichertenregelung. Der ÖAAB Oberösterreich – als Serviceeinrichtung und Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land – möchte die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher über diese Veränderungen bei der Langzeitversichertenregelung informieren und das Erreichte bei den Verhandlungen zur künftigen Regelung genauer darlegen:
1. Wie sieht die bisherige Langzeitversichertenregelung aus?
Die Langzeitversichertenregelung ist eine begünstigte Frühpension. Männer, die 45 Jahre und Frauen, die 40 Jahre gearbeitet haben, können früher in den Ruhestand treten. Gerechnet werden aber nicht nur die tatsächlichen Arbeitsjahre, sondern auch bestimmte Ersatzzeiten. Für Männer ist der Pensionsantritt mit 60 Jahren, für Frauen mit 55 Jahren möglich. Das besondere Zuckerl ist: Sie können derzeit ohne Abschlagszahlungen in die Frühpension gehen.
2. Wie lange gilt die Langzeitversichertenregelung?
Die Langzeitversichertenregelung in der oben beschriebenen Form läuft Ende 2013 aus. Sie wird zwar verlängert, allerdings ändern sich die Konditionen ab 2014. Bei den Ersatzzeiten gelten bereits ab dem kommenden Jahr Neuerungen.
3. Was sind die Ersatzzeiten?
Die Ersatzzeiten gelten als Beitragszeiten für die Berechnung der Langzeitversichertenpension. Als Beitragszeiten werden bis zu 60 Monate der Kindererziehung sowie der Präsenz- oder Zivildienst gewertet. Derzeit werden auch die Zeiten des Krankengeldbezugs und die Ausübungsersatzzeiten bei Bauern sowie nachgekaufte Schul- und Studienzeiten als Beitragszeiten gezählt.
4. Was ändert sich 2011 bei den Ersatzzeiten?
Es wird teurer, Schul- und Studienzeiten nachzukaufen. Kostete bisher ein Schulmonat 312,36 Euro, ein Studienmonat 624,72 Euro, so wird der Nachkauf dieser Zeiten mit 937,08 Euro deutlich teurer.
Hinzu kommt ein Risikozuschlag für Personen, die erst ab dem 50. Lebensjahr diese Zeiten nachkaufen. Dieser beträgt für die 50- bis 54-Jährigen 66 Prozent der Summe, jener für die 55- bis 60-Jährigen 122 Prozent und für Personen über 60 Jahre macht er 134 Prozent aus. 2011 wird dieser Risikozuschlag auch für Beamte eingeführt.
Die Anrechnung der Ausübungsersatzzeiten im gewerblichen und bäuerlichen Bereich wird auch nachkaufpflichtig. Ein Nachkaufsmonat kostet künftig 159 Euro.
5. Und wie werden die Ersatzzeiten ab 2014 geregelt?
Dann gelten nur noch Kindererziehungs-, Präsenz- und Zivildienstzeiten als Beitragszeiten.
6. Was ändert sich bei der Langzeitversichertenregelung ab 2014?
Aufgrund der neuen Ersatzzeitenregelung wird es schwieriger werden, die Jahre zusammenzukriegen. Zudem ändert sich auch das Antrittsalter für die Langzeitversichertenpension: Bei Männern steigt es auf 62 Jahre, bei Frauen auf 57 Jahre. Außerdem werden Abschläge eingeführt, die es bisher bei der Langzeitversichertenpension noch nicht gibt: Für jedes Jahr, das man vor dem Regelpensionsalter (65 Jahre bei den Männern, 60 bei den Frauen) in den Ruhestand tritt, muss man einen Abschlag von 4,2 Prozent hinnehmen.
7. Was ist dann noch der Unterschied zur Korridorpension?
Über die Korridorpension kann man ab 62 Jahren in den Ruhestand treten. Voraussetzung ist, dass man 37,5 Versicherungsjahre beisammen hat. Die Abschläge sind höher: Zusätzlich zu den 4,2 Prozent Abschlagszahlungen kommen nochmals Strafabschläge für jedes Jahr, das man vor 65 in Pension geht, in Höhe von 2,1 Prozent.
„Dass es nun überhaupt eine Nachfolgeregelung für die bisher bestehende Hackler- bzw. Langzeitversichertenpension gibt, ist ein sehr großes Verdienst des ÖAAB. Die Wirtschaft wollte die bisherige Regelung schon vor 2013 ohne irgendeinem Nachfolgegesetz auslaufen lassen und damit die Menschen von heute auf morgen vor komplett geänderte Tatsachen stellen. Der ÖAAB hat dies jedoch nicht zugelassen und eine Nachfolgeregelung zustande gebracht. Wir haben damit einen Vertrauensbruch und einen markanten Schnitt in der Lebensplanung der Menschen abgewendet, da ein jeder Bürger sein Leben und daher auch sein Pension plant und sich darauf verlassen können muss“, schildert ÖAAB-Landesobmann-Stv und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger den Hintergrund der Verhandlungen.
„Der ÖAAB Oberösterreich hat seine zentrale Forderung bei der Langzeitversichertenregelung erreicht: 45 Jahre Beitragszeiten sind weiterhin genug! Denn Leistung muss sich lohnen, auch bei den Pensionen! Jeder kann daher, wenn er oder sie mindestens 45 Jahre brav in das Pensionssystem eingezahlt hat, auch in Zukunft früher in Pension gehen. Einen großen Wehrmutstropfen, den wir in der neuen Langzeitversichertenregelung jedoch noch sehen, sind die zu leistenden Abschlagszahlungen, die einen nicht unerheblichen Brocken für die Menschen darstellen. Um einen deutlicheren Unterschied zwischen der Langzeitversichertenregelung und der jetzt in Kraft befindlichen Korridorpension zu erreichen, braucht es auch Änderungen bei der derzeitigen Korridorpension. Diese sollte möglichst bald vom Sozialminister vorgelegt werden, damit sie einen wirklich markanten Gegenpart zur künftigen Langzeitversichertenregelung darstellt“, unterstreicht Wöginger die erreichte Aufrechterhaltung der Langzeitversichertenregelung.
Hackler-Pension auch nach 2013
An Hacklerregelung darf nicht gerüttelt werden!
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