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Altersteilzeit

Im Kampf gegen die steigende Altersarbeitslosigkeit setzte der ÖAAB im Rahmen des „Pakt für ältere Arbeitnehmer“ mit 1. Jänner 2000 die Einführung der Altersteilzeit durch. Die Bestimmungen wurden in mehreren Novellen verändert, zuletzt am 17. Juni 2009 im Zuge des neuen Arbeitsmarktpaketes.

Wie funktioniert Altersteilzeit?

Voraussetzungen:

Tipp: Altersteilzeitbezieher, die aufgrund der neuen Pensionsbestimmungen einen früheren Pensionsanspruch erlangen, können mit Zustimmung des Arbeitgebers ihren Altersteilzeitvertrag auf die neue Pensionsmöglichkeit abändern. Wer dann bereits länger als notwendig gearbeitet hat oder sich schon gar in der Ruhephase befindet, muss durch das frühere Altersteilzeitende eine Nachzahlung vom Betrieb erhalten.

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