Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 |
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Der ÖAAB Oberösterreich hält in den nächsten Wochen wieder Steuervorträge mit persönlicher Beratung für Arbeitnehmer/innen in zahlreichen Betrieben und Gemeinden ab. Im Vorjahr nahmen landesweit hunderte Interessierte dieses einzigartige Beratungsservice in Anspruch und bekamen durch unsere Steuer-Tipps teilweise mehrere tausend Euro vom Finanzamt rückvergütet. |
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Fortbildungskosten, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen (Schulungen, Kurse, Seminare, und damit verbundene Fahrtkosten und Verpflegungskosten, aber auch Umschulungskosten, Arbeitsmittel udgl.) können geltend gemacht werden. Eine Absetzung von getätigten Vorauszahlungen ist ebenso möglich. |
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Die bezugsauszahlenden Firmen (Dienstgeber) müssen bis spätestens Ende Februar 2012 die Jahreslohnzettel 2011 an das Finanzamt übermitteln. Eine Bearbeitung der Arbeitnehmerveranlagung 2011 durch das Finanzamt ist erst nach Erhalt dieser Jahreslohnzettel bzw. aller steuerrelevanten Daten möglich. Natürlich ist es auch wichtig, dass mit der Antragseinreihung sämtliche Abschreibposten angeführt werden und auch nachweisbar sind. Spätere Ergänzungen können nur mehr im Zuge eines Berufungsverfahrens geltend gemacht werden. |
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Hinweis:
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Diese Aufstellung ist nur ein Teil der vielen Möglichkeiten, Steuern zu sparen! Die Fachexperten des ÖAAB informieren über diese und weitere Steuertipps für Arbeitnehmer/innen und deren Familien in Gemeinden, Betrieben sowie im Haus der Arbeitnehmer, Humboldtstr. 24, 4013 Linz. |
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Kontakt:
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KR Sabine Rathmayr, Referentin für AN-Service und Öffentlichkeitsarbeit |
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Downloads:
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Neuerungen 2012 |
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