Klagen gegen Kinderlärm gesetzlich verbieten

LH-STV. FRANZ HIESL: AUFRUF AN ALLE BUNDESLÄNDER DER OÖ INITIATIVE ZU FOLGEN


27. Jänner 2012

Nachdem es Oberösterreich bereits vorgemacht hat, gibt es jetzt auch erste Anzeichen aus dem Bundesland Salzburg, dass man der oberösterreichischen Gesetzesinitiative folgen will und Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gelten soll.

In Oberösterreich befindet sich der Gesetzesentwurf der oberösterreichischen Bauordnung, wonach Einwände wegen Kinderlärm im Baubewilligungsverfahren nicht mehr vorgebracht werden können, bereits in der Begutachtungsphase.

Der oberösterreichische Landtag wird diese Änderung voraussichtlich bereits im Sommer 2012 beschließen. "Ich freue mich, dass unsere kinderfreundliche Initiative über die Grenzen hinaus Anklang und Grund zur Nachahmung findet. Oberösterreich hat hier österreichweit eine Vorreiterrolle eingenommen", freut sich der zuständige Familienreferent und ÖAAB-Landesobmann LH-Stv. Franz Hiesl.

Anlassfall für die oberösterreichische Initiative war ein Baubewilligungsverfahren für einen Kindergarten in Wels. Nach Einwendungen der Anrainer hat man sich geeinigt eine zwei bis vier Meter hohe Lärmschutzwand zu errichten, damit die Anrainer vor Kinderlärm "geschützt" werden. Geschätzte Kosten dafür: rund 50.000 Euro.

"Durch die Neuregelung können Einwände wegen Kinderlärm in Zukunft nicht mehr im Baubewilligungsverfahren vorgebracht werden. Damit wollen wir ein klares Zeichen pro Familie setzen und verhindern, dass sich die Generationen durch 'Lärmschutzwände voneinander abtrennen", sagt Hiesl.


Zeitplan für das neue Baurecht:

1. Jahreshälfte 2012: Beratungen im Oö. Landtag und anschließende Notifikation in Brüssel
Sommer 2012: Landtagsbeschluss
2. Jahreshälfte 2012: Inkrafttreten

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