Pensionen: Höheres Antrittsalter nicht zielführend
9. Februar 2012
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung unserer Bürgerinnen und Bürger können wir uns der Notwendigkeit länger zu arbeiten nicht mehr verschließen. „Eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters – derzeit 65 Jahre bei Männern und 60 Jahre bei Frauen – in Richtung 69 Jahre und mehr ist in der jetzigen Situation aber nicht zielführend. Wir müssen zuerst das faktische Antrittsalter von derzeit 58 Jahre an das jetzige gesetzliche Pensionsantrittsalter heranführen sowie Frauen- und Männerantrittsalter schneller angleichen. Das sagen uns auch Experten wie Bernd Marin, Wolfgang Mazal und IHS-Chef Felderer“, so ÖAAB-Landesobmann LH-Stv. Franz Hiesl.
„Außerdem brauchen wir zuerst auch endlich genug und vor allem altersgerechte Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer. Denn obwohl man von Seiten der Wirtschaft und Industrie ständig nach Fachkräften ruft, werden derzeit ältere Arbeitnehmer/innen vielfach entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem Erwerbsleben in die Pension oder sogar in die Arbeitslosigkeit gedrängt, auch wenn sie noch arbeiten möchten. Haben wir daher keine Arbeitsplätze für ältere Menschen, ist auch eine Anhebung des gesetzlichen Antrittsalters sinnlos, fordert Hiesl Maßnahmen zur Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern.
„Erste Schritte zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters wurden ja bereits im Jahr 2010 mit den Regierungsbeschlüssen zur Verschärfung der Zugangsmöglichkeit in die Hacklerregelung erreicht! Jetzt zählen nur mehr die Beitragszeiten, wo Menschen gearbeitet und ins System eingezahlt haben“, sieht ÖAAB-Bundesobfrau-Stv. August Wöginger bereits jetzt weitreichende Reformschritte bei der Hacklerregelung.
Bis auf Präsenzdienst und Karenzzeiten wurden alle Ersatzzeiten gestrichen, sodass ab dem Jahr 2014 Männer erst mit 62 Jahren in die Hacklerpension gehen können. „Ein Eingriff bei jenen Menschen, die bis zum Jahr 2013 in den Ruhestand treten wollen, wäre im Sinne des Vertrauensschutzes der Bürgerinnen und Bürger ein Wahnsinn! Die Personen haben sich bereits darauf eingestellt und alle Vorbereitungen mit dem Arbeitgeber hierzu schon getroffen. Dieses Vertrauen darauf dürfen wir nicht brechen“, so Wöginger.
Neben den bereits beschlossenen Verschärfungen bei der Hacklerregelung müssen wir daher jetzt die Wirtschaft dazu anhalten, ältere Arbeitnehmer in Betriebe einzustellen und weiter zu beschäftigen! Natürlich braucht es im Gleichschritt aber auch die angedachten Reformen bei den Invaliditätspensionen, um die Zahl der Invaliditätspensionisten erheblich zu senken. Wobei der Grundsatz weiter gelten muss, dass „wer aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht mehr arbeiten kann, auch in Zukunft die Möglichkeit der Invaliditätspension offen stehen muss“, betont Wöginger.
Als überaus wichtigen Schritt sehen wir auch die vom ÖAAB schon lange geforderte Reform der Altersteilzeit. „Eine Altersteilzeit Neu soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den letzten Erwerbsjahren leichter machen, Schritt für Schritt ihre Arbeitszeit zu reduzieren und dafür länger im Arbeitsleben zu bleiben. Ganz nach dem Motto: ‚Wer länger arbeitet, erhält mehr, wer früher geht, bekommt weniger‘“, so Hiesl abschließend.


