Über uns Presse Themen Service Gewinnspiel Download Sitemap
Startseite Service Aktuelle Servicetipps

Service


Aktuelle Servicetipps Rat und Hilfe Exklusivangebote Ferienprogramm Termine Ehrungen Links

Beitritt Kontakt Impressum Newsletter

Ferialpraktikum - das Wichtigste auf einen Blick

Wollen Schüler/innen in den Ferien arbeiten und Geld verdienen, gehen sie meist ein ganz normales Arbeitsverhältnis ein. Voraussetzung ist, dass die Schulpflicht erfüllt und das 15. Lebensjahr vollendet ist.

Dauer, Tätigkeit und Lohn/Gehalt für das befristete Arbeitsverhältnis sollten schriftlich vereinbart werden. Wie für alle anderen Arbeitnehmer/innen gelten auch für Ferialarbeiter/innen die sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Auch der Kollektivvertrag, der vor allem regelt, wie viel man mindestens verdienen muss, ist auf Ferialjobs anzuwenden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen anteilig ausbezahlt werden.

Ferialpraktikanten/innen müssen bei der Krankenkasse angemeldet werden. Auch deswegen, damit im Falle von Krankheit oder Unfall Anspruch auf Krankengeld besteht. Am Ende der Ferialarbeit steht – wenn die Urlaubstage nicht verbraucht wurden – auch Geld für den entstandenen Urlaub zu.

Folgende Checkliste über zu beachtende Punkte sollte deshalb jede/r Ferialjobber/in überprüfen:

Vor Arbeitsbeginn:

Während der Arbeit:

Nach dem Arbeitsende:

Download:
Formular „L 1“ für die Arbeitnehmerveranlagung

Druckbare Version

Aktuelle Servicetipps Mehr Rechte für Wohnungsmieter